ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN


I. Geltungsbereich
(1) Der Campleiter Oliver Gusmann veranstaltet auf den Plätzen des SSC ein Fussballcamp unter dem Namen ,,Kisdorf Fussballcamp".
(2) Für die Rechtsverhältnisse zwischen dem Campleiter und den Kindern und Jugendlichen, vertreten durch ihre Erziehungsberechtigten, im Hinblick auf das "Kisdorfer Fussballcamp" finden diese AGB Anwendung.

II. Teilnehmer, Mindestanzahl
(1) Soweit nicht anders vereinbart, können am Kisdorfer Fussballcamp Kinder und Jugendliche von Vollendung des 6. Lebensjahres an bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres teilnehmen.
(2) Die Mindestanzahl der Teilnehmer pro Veranstaltung beträgt 20. Wird diese Mindestteilnehmerzahl für eine Veranstaltung bis vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn nicht erreicht, so steht die Durchführung der Veranstaltung im Ermessen des Camporganisatoren.

III. Vertragsschluss
(1) In den Katalogen, Prospekten, Anmeldeformularen und auf den Webseiten des SSC Phoenix Kisdorfs ist noch kein rechtsverbindliches Angebot für einen Vertragsabschluss enthalten.
(2) Ein Angebot auf Abschluss eines Teilnahmevertrages geht von den Teilnehmern aus, vertreten durch den oder die jeweiligen Erziehungsberechtigten. Hierbei sind die erforderlichen Angaben im Anmeldeformular zu tätigen. Automatisch übermittelt wird es per Link beim Anmeldeformular an phoenix-fussballcamp@gmx.de.
(3) Der Campleiter kann ein abgegebenes Angebot für die Teilnahme an dem Camp dadurch annehmen, dass er dem Teilnehmer eine Bestätigung per E-Mail, oder auf dem Postweg zusendet.
(4) Durch einen abgeschlossenen Teilnahmevertrag verpflichtet sich der Campleiter, das in diesen AGB sowie in den ggfs. vorhandenen jeweiligen Veranstaltungsinformationen im Internet auf der Homepage  näher konkretisierte Leistungspaket zu erbringen. Der Teilnehmer ist im Falle eines zustande gekommenen Vertrags verpflichtet, den Teilnahmebeitrag zu entrichten und den weiteren in diesen AGB sowie in den einschlägigen Veranstaltungsinformationen vorgesehenen Pflichten nachzukommen.

IV. Bezahlung
Die Bezahlung erfolgt mittels Überweisung.
Ist bei der Anmeldung die Zahlart Überweisung gewählt, so muss der Teilnahmebetrag spätestens bis vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn auf dem angegebenen Konto des Kisdorfer Fussballcamps eingegangen sein.
Bei einer Anmeldung innerhalb der letzten vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn ist der Teilnahmebeitrag unverzüglich zu zahlen.

V. Rücktritt, Krankheits- und Verletzungsfall
(1) Der Teilnehmer kann ohne Grund bis zum Beginn der Veranstaltung vom Vertrag zurücktreten. Mit dem Rücktritt verliert der Teilnehmer das Recht, an der gebuchten Veranstaltung teilzunehmen. Der Rücktritt bedarf der Schriftform.
(2) Tritt der Teilnehmer bis vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn zurück, so sind 50% des Teilnahmebeitrages als Stornogebühr zu zahlen.
(3) Tritt der Teilnehmer innerhalb von vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn zurück, so sind 100% des Teilnahmebeitrages als Stornogebühr zu zahlen.
(4) Dem Teilnehmer bzw. Kunden ist es jedoch gestattet nachzuweisen, dass ein geringerer oder gar kein Aufwand entstanden ist.

VI. Annullierung der Veranstaltung durch den Campleiter
Im Falle höherer Gewalt oder bei Nichterreichen der ausgeschriebenen Mindestteilnahmezahl hat der Campleiter das Recht, die Veranstaltung abzusagen. In diesem Fall vergütet er binnen 14 Tagen den Teilnahmebeitrag zurück. Bei Nichterreichen der ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl im Sinne von Klausel II (2) hat eine etwaige Annullierung der Veranstaltung bis spätestens 14 Tage vor dem vorgesehenen Beginn zu erfolgen.

VII. Kranken-, Haftpflicht-, Unfallversicherung
(1) Die Teilnehmer sind weder während der Veranstaltung noch auf dem Hin-/Rückweg durch den Campleiter kranken-, haftpflicht- oder unfallversichert.
(2) Die Teilnehmer müssen - ggfs. über ihre/n Erziehungsberechtigten - kranken- und haftpflichtversichert sein.
Der Abschluss einer Unfallversicherung wird empfohlen.
(3) Der / die Erziehungsberechtigte(n) bestätigen mit der Anmeldung, dass aus körperlicher und medizinischer Sicht keine Einwände gegen die Teilnahme an der Veranstaltung bestehen.
Sollte der / die TeilnehmerIn aus körperlichen oder medizinischen Gründen nicht in der Lage sein, bestimmte Übungen durchzuführen, so sind diese unbedingt mitzuteilen.

Der Campleiter und den mit diesem verbundenen Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff. AktG auch zu Marktforschungs- und schriftlichen Beratungs- und Informationszwecken (Werbung) über deren Produkte und Dienstleistungen im erforderlichen Umfang gespeichert, verarbeitet und genutzt werden. Die Erziehungsberechtigten können einer Übermittlung und Nutzung der personenbezogenen Daten zu diesem Zweck über die in Abs. (6) genannten Kommunikationsdaten jederzeit und ohne Angabe von Gründen widersprechen.

(4) Ebenso dürfen die bei der Anmeldung angegebenen Telefon-, Mobilfunk- und Telefaxnummern sowie die E-Mail-Adresse vom Campleiter und den mit ihm verbundenen Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff. AktG zu Beratungs- und Informationszwecken über deren Produkte und Dienstleistungen (Werbung & Marktforschung) mittels telefonischer und elektronischer Kommunikationskanäle (inkl. SMS-/E-Mail-Services) gespeichert, verarbeitet und genutzt werden, wenn die Erziehungsberechtigten hierzu im Rahmen der Anmeldung durch Ankreuzen des hierfür vorgesehenen Kästchens oder in sonstiger Weise ausdrücklich ihre Einwilligung erteilt haben. Die Erziehungsberechtigten können ihre Einwilligung jederzeit über die in Absatz (6) genannten Kommunikationsdaten ohne Angabe von Gründen widerrufen.
(5) Sofern die Erziehungsberechtigten ausdrücklich ihr Einverständnis erklären, dürfen personenbezogene Kerndaten im Sinne von Absatz (3) an die (gegenwärtig und künftig in den SSC Phoenix Kisdorf-Vereinswebsiten und auf der Website des Camps oder über die in Absatz (6) genannte Kontaktadresse in Erfahrung zu bringenden)  überlassen und durch diese zu Marktforschungs- und schriftlichen Beratungs- und Informationszwecken (Werbung) über deren Produkte und Dienstleistungen gespeichert, verarbeitet und genutzt werden. Die Erziehungsberechtigten können einer Übermittlung und Nutzung der personenbezogenen Daten zu diesem Zweck über die in Abs. (6) genannten Kommunikationsdaten jederzeit und ohne Angabe von Gründen widersprechen.
(6) Die Kommunikationsdaten des Ansprechpartners: . Kisdorfer Fussballcamp,
Ricarda-Huch Straße 5 , 25451 Quickborn ; E-Mail: phoenix-fussballcamp@gmx.de.

VIII. Recht am eigenen Bild / gesprochenen Wort
Die Teilnehmer bzw. ihre Erziehungsberechtigten willigen unwiderruflich ein in die Anfertigung, Verbreitung und öffentliche Zurschaustellung des Bildnisses sowie in die Aufnahme, Verbreitung und öffentliche Zugänglichmachung des gesprochenen Wortes der Teilnehmer für Fotografien, Live-Übertragungen, Sendungen sowie Bild- und/oder Tonaufzeichnungen, die durch den SSC Phoenix Kisdorf/Campleiter und von ihm beauftragte Dritte im Rahmen der Veranstaltung erstellt werden.
Die Einwilligung gilt für alle gegenwärtigen und zukünftigen Medien, insbes. für die Homepage des Kisdorfer Fussballcamps.
Die Teilnehmer und ihre Erziehungsberechtigten verzichten auf die Geltendmachung von Ansprüchen wegen der o.g. Verwertung des Bildnisses und des gesprochenen Wortes der Teilnehmer.

Stand Februar 2019



Adresse


Trainiert wird:

Strietkamp 25                                    24629 Kisdorf


Weitere Infos

Über uns
Kontakt

E-Mail: phoenix-fussballcamp@gmx.de 
Telefon: 015222832467

Dennis Gusmann                              Ricarda-Huch Straße 5                     25451 Quickborn                              Camporganisator

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